Sie wollen mit ihrem Autoführerschein auch gerne Motorrad fahren?
Dann sind Sie bei uns genau richtig.
Seit Januar diesen Jahres gibt es die Möglichkeit mit dem „kleinen Motorradführerschein” Motorrad zu fahren.
Bevor man aber die Freiheit auf zwei Rädern genießen kann, muss man einige Auflagen des Gesetzgebers erfüllen.
Die Voraussetzungen für die Eintragung der Schlüsselnummer 196 in den Führerschein lauten wie folgt:
- Der Bewerber muss mindestens 25 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B und er muss an einer Fahrerschulung teilnehmen.
- Die Fahrerschulung darf nur in Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis Klasse A und von Fahrlehrern mit entsprechender (A-)Fahrlehrerlaubnis durchgeführt werden.
- Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil und praktischen Übungsstunden.
- Der motorradspezifische Theorie-Teil muss mindestens 4x 90 Minuten dauern, der praktische Teil der Fahrerschulung muss mindestens 5x 90 Minuten dauern.
Begonnen wird die praktische Ausbildung in der Regel auf einem Übungsplatz.
Bevor der Fahrlehrer eine Bescheinigung ausstellen darf, müssen z.B. folgende Inhalte geübt werden (Auszug):
1. Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
a. Fahren im instabilen Bereich (Schrittgeschwindigkeit) b. Kreisfahrt und Slalom c. Brems- und Ausweichübungen d. Gefahrbremsung
2. Fahrten im Realverkehr
a. Überlandfahrt
b. Autobahnen oder Schnellstraßen
Ein Motorradfahrer sollte sein Fahrzeug in jeder Situation beherrschen. Als Schulungsfahrzeug ist ein A1-Kraftrad mit maximal 125 ccm und einer Leistung von maximal 11 kw vorgeschrieben. Es gibt bei der Schlüsselzahl 196 keine Automatikbeschränkung. Nach Rücksprache mit der Fahrschule kann auch das eigene Fahrzeug für die Ausbildung benutzt werden.
Am Ende der erfolgreichen Schulung erhält man eine Teilnahmebescheinigung. Mit dieser geht man zur Führerscheinstelle und lässt die Schlüsselzahl 196 zur Klasse B eintragen. Dabei sind wir natürlich gerne behilflich. Die Schlüsselzahl berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einem Hubraum bis max. 125 cm3 und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Achtung – diese Berechtigung gilt nur in Deutschlan !
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
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Das Motorradteam der Fahrachule Wenzl